Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert von Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten. Es trat am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft und betrifft ab 1. Januar 2024 auch alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Somit wird es ab dem kommenden Jahr auch für elobau wirksam.
Das neue Dekret schreibt ein strengeres Reporting und die Überwachung der Arbeits-, Sozial- und Ethikbedingungen bei den globalen Lieferanten und Sublieferanten der Unternehmen vor. Damit birgt es für die betroffenen Unternehmen sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Das Lieferkettensorgfaltsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zur Förderung einer fairen Globalisierung, die die Menschenrechte und den Umweltschutz in den Mittelpunkt stellt. Darüber hinaus gibt es Unternehmen die Möglichkeit, ihre gesellschaftliche Verantwortung zu demonstrieren und so auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In jedem Fall erfordert das Gesetz eine kontinuierliche Anstrengung und Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen und die damit einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Lesen Sie im Interview mit csr-in-deutschland.de, wie sich elobau auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet hat und welche Maßnahmen zur Umsetzung geplant sind.
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